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Newsletter 27. Mai 2011
Tippfehler auf Stimmzettel
Wahlen zur Satzungsversammlung
Stimmabgabe per Briefwahl bis 27.06.2011

Auf den inzwischen versandten Stimmzetteln für die Wahl zur Satzungsversammlung ist leider ein Tippfehler unterlaufen: Unter Nr. 9 kandidiert RA Marc Daniel Wesser und nicht, wie abgedruckt, RA Marc Daniel Weser.  Bis zum 27. Juni 2011 müssen die Stimmzettel per Briefwahl beim Wahlausschuss eingegangen sein. Das Porto der Wahlbriefe trägt die RAK. Im Kammerton Juni 2011 und ab 6. Juni 2011 auf der Website können sich die Bewerber vorstellen.
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Vorstandsprotokolle online
Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes

Der Kammervorstand hat § 8 Abs.3 Geschäftsordnung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin geändert und dadurch beschlossen, den wesentlichen Inhalt der Vorstandssitzungen und die Beschlüsse auf der Website der Rechtsanwaltskammer unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht gem. § 76 BRAO zu veröffentlichen.



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Fortbildung über EuGH und EGMR
Vortrag von EGMR-Richterin Prof. Angelika Nußberger am 05.09.2011
In den Räumen der RAK Berlin und der BRAK, Littenstraße 9, 10179 Berlin

Die Fortbildungsreihe der RAK Berlin über die Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR für die anwaltliche Tätigkeit wird fortgesetzt mit Vorträgen und Diskussionen zum Strafrecht (16.06.), Verwaltungsrecht (23.06.) und zum Familienrecht (18.08.).

Zum Abschluss der Reihe wird Prof. Angelika Nußberger, seit dem 01.01.2011 die neue deutsche Richterin am EGMR, am 05.09.2011 über die aktuelle Rechtsprechung des EGMR sprechen. Für alle Termine gibt es noch freie Plätze.

Programm und Anmeldung

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Fortbildung in Kooperation mit dem DAI
Reduzierter Kostenbeitrag für Mitglieder der RAK Berlin

Die RAK Berlin bietet weiterhin zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. in den Räumen des DAI in der Voltairestr.1, 10179 Berlin an, die Fachanwältinnen und Fachanwälten auch dem Nachweis gem. §15 FAO dienen. Mitglieder der RAK Berlin zahlen einen reduzierten Kostenbeitrag. Die Anmeldung ist nur beim DAI möglich.

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Ausländer dürfen Notare sein
Entscheidungen des EuGH

In einer Reihe von Vertragsverletzungsurteilen hat der Europäische Gerichtshof am 24.05.2011 entschieden, dass zum Beruf des Notars nicht allein derjenige zu bestellen ist, der die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Mitgliedstaates besitzt. Die Bundesnotarordnung wird deshalb zu ändern sein. Hierauf hat die Bundesnotarkammer in einer Pressemitteilung hingewiesen.

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IMPRESSUM

Rechtsanwaltskammer Berlin,

Hans-Litten-Haus

Littenstraße 9, 10179 Berlin,

Tel. 030/306 931 - 0, Fax: 030/306 931 - 99,

Email: info@rak-berlin.de

Redaktion und Bearbeitung:

RAin Marion Pietrusky, RA Hans-Joachim Ehrig, RA Benno Schick



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