Kammermitglieder
und auch Nichtmitglieder, die einer juristischen Berufsgruppe angehören, können
hier ein Stellengesuch aufgeben. Die Freischaltung der Anzeige erfolgt durch
einen Redakteur der RAK nach interner Prüfung. Die Anzeige
wird einen Monat lang erscheinen. Wenn Kammermitglieder die Anzeige über den internen Mitgliederbereich einstellen, können sie sie vorzeitig selbst löschen. Nicht-Kammermitglieder wenden sich hierfür an die RAK.
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Alle einzeiligen Eingabefelder sind auf 100 Zeichen, Textfelder auf insgesamt 500 Zeichen begrenzt.
