Vorstand begrüßt Referentenentwurf zur Änderung des § 160a StPO

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Stellungnahme vom 16.02.2010

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Stellungnahme vom 16.02.2010

18. Februar 2010

Vorstand begrüßt Referentenentwurf zur Änderung des § 160a StPO

Der Gesamtvorstand hat sich in seiner Februar-Sitzung mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein "Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht" beschäftigt und am 16.02.2010 gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme abgegeben. Die BRAK war vom Bundesjustizministerium um Anregungen und Stellungnahmen gebeten worden.

Der Vorstand der RAK Berlin begrüßt in seiner Stellungnahme, dass der Referentenentwurf die in der vergangenen Legislaturperiode  geschaffene Rechtslage korrigiert, wonach § 160a StPO bei der Erhebung und Verwertung von strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten differenziert.

Der Vorstand weist aber darauf hin, dass diese Differenzierung auch in anderen Vorschriften, wie z.B. § 20c Abs.3 BKAG, beseitigt werden müsste.

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